Diese AGB gelten für alle Aufträge zwischen KFZ-Sachverständigenbüro Schmidt und dem Auftraggeber.
Der Auftrag kommt durch schriftliche oder mündliche Beauftragung zustande. Der Auftraggeber bestätigt die Richtigkeit der bekannten Angaben.
Das Gutachten betrifft ausschließlich den reinen Fahrzeugschaden. Für Schmerzensgeld oder Verdienstausfall empfehlen wir einen Rechtsanwalt.
Die Vergütung richtet sich nach dem Honorartableau des Verbands freier Kraftfahrzeugsachverständiger e.V. Im Haftpflichtfall trägt die Versicherung die Kosten.
Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
Gerichtsstand ist Gießen, soweit gesetzlich zulässig. Es gilt deutsches Recht.